HINWEIS: Dienstunfälle von Beamten (§ 26 Thür. Beamtenversorgungsgesetz) sind im Dezernat 5 anzuzeigen. Entsprechende, ausschließlich für Beamtinnen und Beamte geltende Unfallanzeigen, erhalten Sie auf Nachfrage im Dezernat 5, Abteilung Beamte und Nebengebiete.